Mieterstrom: Gesetzliche Grundlagen
Marc D.2024-08-11T17:27:29+02:00Mit dem Mieterstromgesetz können Vermieter den auf den Dächern ihrer Mietshäuser erzeugten Solarstrom direkt an ihre Mieter verkaufen. Dieser Solarstrom ist für die Mieter günstiger als herkömmlicher Netzstrom, was zu niedrigeren Stromkosten führt.
Was ist Mieterstrom? – Die wichtigsten Fakten
- Definition: Mieterstrom ist der Strom, der von einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Mietshauses erzeugt und direkt an die Mieter weitergegeben wird.
- Förderung: Mieterstrom wird gefördert, sofern der Vermieter maximal 90 % des in der Region geltenden Grundversorgungstarifs berechnet.
- Vorteil: Mieter können von günstigeren Strompreisen profitieren, ohne ihren Verbrauch reduzieren zu müssen.
Inhaltsübersicht
- Was ist das Mieterstromgesetz?
- Konditionen des Mieterstroms
- Mieterstromgesetz und EEG-Novelle 2021
- Alternative: Mikro-Photovoltaikanlage
- FAQ zum Mieterstrom
Mieterstrom: Änderungen durch das Solarpaket 1
Das kürzlich verabschiedete Solarpaket 1 hat wesentliche Änderungen für den Mieterstrom eingeführt:
- Weniger Bürokratie: Solaranlagen auf Mehrfamilienhäusern werden durch einfachere Vorgaben ermöglicht.
- Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Ein neues Modell, das weniger Anforderungen an die Rechnungslegung und Vertragsgestaltung stellt, wurde eingeführt.
- Erweiterte Anwendungsbereiche: Solaranlagen können auch auf gewerblichen Gebäuden und Nebengebäuden wie Garagen genutzt werden, sofern der Strom direkt an Endverbraucher im Gebäude geliefert wird.
- Erweiterte Definition von Endverbrauchern: Nicht nur Mieter und Eigentümer, sondern auch andere Personen im Gebäude gelten nun als Endverbraucher.
- Zwischenspeicherung: Der erzeugte Strom darf zwischengespeichert werden.
- Rechte von Anlagenbetreibern: Betreiber dürfen Anschlussleitungen über öffentliche Grundstücke verlegen und warten, da eine Duldungspflicht besteht.
Was ist das Mieterstromgesetz?
Das Mieterstromgesetz ermöglicht es Vermietern, Photovoltaikanlagen auf ihren Mietshäusern zu installieren und den erzeugten Strom direkt an die Mieter zu verkaufen. Dieser Strom wird dank gesetzlicher Regelungen subventioniert und ist daher für Mieter günstiger. Seit 2023 sind auch größere Anlagen mit einer Nennleistung von bis zu 100 Kilowatt förderfähig.
Konditionen des Mieterstroms
Der Mieterstrom ist an bestimmte Vorgaben gebunden:
- Preisbegrenzung: Der Vermieter darf maximal 90 % des örtlichen Grundversorgungstarifs verlangen.
- Vertragsfreiheit: Der Mieterstrom darf nicht an den Mietvertrag gekoppelt sein.
- Freie Anbieterwahl: Mieter müssen die Freiheit haben, ihren Stromanbieter selbst zu wählen und können auf Mieterstrom verzichten.
Vermieter oder Anlagenbetreiber, die den Solarstrom an ihre Mieter verkaufen, erhalten einen Mieterstromzuschlag, der je nach Anlagengröße zwischen 2,37 und 3,79 Cent pro Kilowattstunde beträgt. Dieser Zuschlag gilt für Anlagen, die nach dem 25. Juli 2017 in Betrieb genommen wurden. Seit dem 1. Januar 2023 gelten reduzierte Zuschläge für neue Anlagen.
Steuererleichterungen für Mieterstrom
Das Wachstumschancengesetz bringt Steuererleichterungen für Mieterstrom. Wohnungsunternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen Einnahmen aus Mieterstrom erzielen, ohne gewerbesteuerpflichtig zu werden. Steuerbefreite Wohnungsgenossenschaften können bis zu 30 % und steuerpflichtige Wohnungsunternehmen bis zu 20 % ihrer Einnahmen aus Mieterstrom generieren, ohne Gewerbesteuer zahlen zu müssen.
FAQ zum Mieterstrom
Warum wird Mieterstrom gefördert? Vor 2017 konnten hauptsächlich Hauseigentümer von der Solarstrom-Förderung profitieren. Mit dem Mieterstromgesetz von 2017 sollen auch Mieter Zugang zu günstigem Solarstrom erhalten.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Mieterstrom wird gefördert, wenn der Vermieter maximal 90 % des örtlichen Grundversorgungstarifs berechnet und die Anlage eine Nennleistung von bis zu 100 Kilowatt hat.
Wie funktioniert die Förderung? Der Vermieter erhält einen Mieterstromzuschlag, der je nach Anlagengröße variiert. Seit 2023 sind die Zuschläge für neue Anlagen etwas geringer.