Überblick, Mieterstrom für Gewerbe & Industrie
Marc D.2024-07-21T12:18:36+02:00Beim Mieterstrom für Industrie und Gewerbe wird der Strom aus einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) direkt an einen oder mehrere gewerbliche Abnehmer vor Ort verkauft, ohne das öffentliche Stromnetz zu nutzen. Es handelt sich um Mieterstrom im Sinne des Mieterstromgesetzes nur dann, wenn die optionale EEG-Förderung “Mieterstromzuschlag” in Anspruch genommen wird.
Worin unterscheiden sich Mieterstrom und Eigenverbrauch?
Akteure
- Besitzer der Photovoltaikanlage
- Betreiber der Photovoltaikanlage
- Stromabnehmer/-verbraucher
Eigenverbrauch
Eigenverbrauch liegt vor, wenn Anlagenbetreiber und Verbraucher identisch sind. Das bedeutet, dass der Verbraucher des Solarstroms auch der Betreiber der Photovoltaikanlage sein muss. Juristisch wird dies eng ausgelegt; z.B. kann ein Tochterunternehmen auf demselben Betriebsgelände keine Eigenversorgung anmelden.
Mieterstrom
Beim Mieterstrom sind Anlagenbetreiber und Abnehmer nicht identisch. Der Betreiber verkauft den Solarstrom an den Abnehmer, wobei entsprechende Verträge zwischen Betreiber und Abnehmer geschlossen werden. Wichtig ist nur, dass Betreiber und Abnehmer verschieden sind.
Beide Modelle, Eigenversorgung und Mieterstrom, teilen die Eigenschaft, dass der Solarstrom nicht über das öffentliche Netz, sondern nur innerhalb der „Kundenanlage“ übertragen wird. Kundenanlagen sind Strominfrastrukturen, die nicht zum öffentlichen Stromnetz gehören, sich auf einem räumlich zusammenhängenden Gebiet befinden und über die Letztverbraucher Strom beziehen können.
Für welche Unternehmen ist das Modell Mieterstrom sinnvoll?
Unternehmen als Solarstromanbieter
- Gebäudeeigentümer und Immobilienunternehmen
- Vorteile:
- Zusätzliche Gewinne durch Direktlieferung
- Höhere Vergütung als bei Netzeinspeisung
- Nutzung und Erzeugung von grünem Strom, Umwelt- und Imagevorteile
- Steigerung der Attraktivität der Immobilie durch günstigeren, klimafreundlichen Mieterstrom
- Vorteile:
- Unternehmen, die ihren Solarstrom selbst verwenden und Überschuss an geeignete Abnehmer liefern
- Vorteile:
- Höhere Vergütung als bei Netzeinspeisung
- Zusätzliche Gewinne durch Direktlieferung
- Nutzung und Erzeugung von grünem Strom, Umwelt- und Imagevorteile
- Vorteile:
Unternehmen als Solarstromempfänger
- Unternehmen, die in einem Gebäude mit Solaranlage eingemietet sind
- Vorteile:
- Günstigerer Strom als aus dem öffentlichen Netz
- Beitrag zum Klimaschutz
- Konstante Solarstrompreise, Schutz vor steigenden Strompreisen
- Vorteile:
- Unternehmen, die ihr Dach an Projektierer oder Energieunternehmen verpachten
- Vorteile:
- Günstigerer Strom als aus dem öffentlichen Netz
- Beitrag zum Klimaschutz
- Konstante Solarstrompreise, Schutz vor steigenden Strompreisen
- Zusätzliche Pachteinnahmen
- Vorteile:
Ist mit Mieterstrom eine Vollversorgung gewährleistet?
Das hängt vom Betreiber ab. Betreiber können wählen, ob sie eine Vollversorgung oder Teilversorgung anbieten. Bei Teilversorgung müssen Mieterstromabnehmer weiterhin einen Vertrag mit einem regulären Energieversorger abschließen. Bei mehreren Abnehmern kann der Betreiber auch die Vollversorgung übernehmen, indem er Restversorgungsverträge mit Elektrizitätsversorgungsunternehmen abschließt.
Wirtschaftlichkeit von Mieterstrom
Mieterstrom ist in der Regel wirtschaftlich vorteilhaft:
Gewerbesteuerpflicht
Gewinne aus Mieterstrom zählen zu gewerbesteuerpflichtigen Einnahmen. Immobilienunternehmen können jedoch unter bestimmten Bedingungen weiterhin von Steuervergünstigungen profitieren:
- Einnahmen aus Mieterstrom dürfen nicht höher als 20 % der Mieteinnahmen sein.
- Der Letztverbraucher des Stroms ist auch Mieter des Objektes, oder die Lieferung erfolgt nicht an Letztverbraucher.
Pflichten und Fristen
Einmalige Pflichten
- Registrierung der Solaranlage im Marktstammdatenregister
- Einholen der Versorgererlaubnis
- Antrag auf steuerfreie Entnahme/Lieferung beim Hauptzollamt
- Abschluss von Stromlieferverträgen
- Erstellung und Umsetzung des Messkonzeptes
Fortlaufende Pflichten
- Erstellung rechtskonformer Rechnungen
- Stromsteueranmeldung
- Abrechnung der § 19-StromNEV-Umlage
Vertragsgestaltung
Unternehmen sind in der Vertragsgestaltung frei, solange sie:
- Keine EEG-Förderung “Mieterstromzuschlag” in Anspruch nehmen
- Keine gemeinschaftliche Gebäudeversorgung anbieten
Technische Anforderungen
Geeichte Stromzähler sind notwendig, um die ein- und ausgehenden Strommengen genau zu messen. Empfehlenswert sind fernauslesbare Zähler, besonders bei größeren Anlagen.
Zählerpositionen
- Bei jedem Abnehmer
- An der PV-Anlage
- Am Netzanschlusspunkt
Abgaben für Erzeuger
- Stromgestehungskosten
- Stromsteuer (für Anlagen größer als 2 MWp)
- Weitere Kosten für Anbieter, die ihren Strom außerhalb der Kundenanlage bereitstellen, wie Netzentgelte und Steuern.
Kombination von Eigenversorgung und Mieterstrom
Unternehmen können überschüssigen Solarstrom an andere Unternehmen innerhalb der Kundenanlage verkaufen, wobei geeignete Zähler zur exakten Messung erforderlich sind. Eine Kombination mit Netzeinspeisung ist ebenfalls möglich.
Um die gesetzlichen Anforderungen für die Umsetzung von Mieterstromprojekten in Deutschland zu erfüllen, müssen Unternehmen eine Reihe technischer Geräte und Systeme installieren und beachten. Hier ist eine detaillierte Übersicht der erforderlichen Ausstattung und relevanten Punkte:
Technische Geräte zur Umsetzung von Mieterstrom
Geeichte Stromzähler
- Zähler für Abnehmer: Jeder Mieter oder jede Einheit, mit der ein eigener Vertrag abgeschlossen wurde, benötigt einen separaten, geeichten Stromzähler, um den verbrauchten Strom genau zu erfassen.
- Zähler an der PV-Anlage: Ein Zähler an der Photovoltaikanlage misst die produzierte Strommenge.
- Zähler am Netzanschlusspunkt: Ein Zähler an der Schnittstelle zum öffentlichen Netz erfasst den Stromfluss zwischen der Anlage und dem Netz, einschließlich des eingespeisten Überschusses.
Fernauslesbare Zähler
- Für größere Bürokomplexe oder Betriebsgelände sind fernauslesbare Zähler empfehlenswert. Diese ermöglichen eine automatische und regelmäßige Ablesung der Zählerstände, ohne dass manuelle Ablesungen notwendig sind.
Zählerdatenmanagement-System
- Ein System zur Verwaltung und Auswertung der Zählerdaten ist wichtig, um die gemessenen Daten effizient zu verarbeiten und entsprechende Abrechnungen vorzunehmen.
Abgaben für Erzeuger von Gewerblichem Mieterstrom
Stromgestehungskosten
- Diese Kosten umfassen alle Ausgaben für die Errichtung und den Betrieb der PV-Anlage sowie die laufenden Betriebskosten.
Stromsteuer
- Falls die PV-Anlage eine Leistung von mehr als 2 MWp hat, fällt eine Stromsteuer von 2,05 Cent pro kWh an.
Netzentgelte, Abgaben und Steuern
- Anbieter, die Strom auch außerhalb der Kundenanlage bereitstellen, müssen zusätzliche Netzentgelte und andere Abgaben berücksichtigen.
Kombination von Eigenversorgung und Mieterstrom
Eigenversorgung:
- Dies bedeutet, dass ein Unternehmen den Strom aus seiner eigenen Photovoltaikanlage (PV-Anlage) für den eigenen Bedarf nutzt.
- Der erzeugte Strom wird direkt im Unternehmen verbraucht, wodurch die Stromkosten gesenkt werden.
Mieterstrom:
- Wenn die erzeugte Strommenge die Eigenbedarfsdeckung übersteigt, kann der Überschuss an andere Unternehmen oder Mieter innerhalb des gleichen Gebäudes oder Areals verkauft werden.
- Diese Mieter oder Unternehmen erhalten den Strom direkt aus der PV-Anlage, was in der Regel durch einen Mieterstromvertrag geregelt wird.
Kombinierte Nutzung:
- Der erzeugte Strom wird zuerst für den Eigenverbrauch genutzt. Der restliche überschüssige Strom kann dann an andere Nutzer innerhalb der gemeinsamen Kundenanlage verkauft werden.
- Hierfür müssen möglicherweise zusätzliche Zähler installiert werden, um den Stromverbrauch und die Verteilung zwischen Eigenversorgung und Mieterstrom präzise zu erfassen.
Einspeisung ins Netz
Einspeisung
- Der Strom, der weder für Eigenversorgung noch für Mieterstrom verwendet wird, kann ins öffentliche Netz eingespeist werden.
- Für diesen überschüssigen Strom erhält das Unternehmen eine Vergütung, die je nach aktueller Vergütungssatzregelung oder durch Direktvermarktung bestimmt wird.
Technische Anforderungen
- Zählerinstallation: Um sowohl den Eigenverbrauch als auch den Mieterstrom korrekt abzurechnen, müssen eventuell zusätzliche Zähler installiert werden. Diese Zähler erfassen die jeweilige Strommenge für Eigenbedarf und Mieterstrom separat.
- Zählermanagement-System: Ein System zur Überwachung und Verwaltung der Zählerdaten ist wichtig, um eine genaue Abrechnung und effiziente Verteilung des Stroms zu gewährleisten.
Regulatorische Aspekte
- Verträge: Es sind klare Verträge sowohl für den Eigenverbrauch als auch für die Mieterstromlieferungen erforderlich. Diese regeln die Bedingungen der Stromlieferung, die Preise und die Abrechnung.
- Genehmigungen: Je nach Umfang und Art der Stromproduktion sowie der Einspeisung kann es notwendig sein, Genehmigungen bei den entsprechenden Netzbetreibern oder Behörden einzuholen.
Wirtschaftlichkeit
- Kosten-Nutzen-Analyse: Eine Kombination von Eigenversorgung und Mieterstrom kann wirtschaftlich vorteilhaft sein, da Unternehmen durch den Verkauf des Überschusses zusätzliche Einnahmen erzielen können und von den reduzierten Energiekosten profitieren.
Durch diese flexible Nutzung der erzeugten Solarenergie können Unternehmen sowohl ihre eigenen Energiekosten optimieren als auch zusätzliche Einnahmen durch den Verkauf von Strom an andere Nutzer innerhalb des gleichen Areals erzielen.